Wenn Sie sich für eine Förderung durch die Versicherungskammer Stiftung interessieren, bitten wir Sie kritisch zu prüfen, ob Ihr Projekt den unten stehenden Förderrichtlinien der Versicherungskammer Stiftung entspricht. Danke dafür – und danke für Ihr Engagement!

Wir fördern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. d. § 52 AO.
Wir fördern insbesondere steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen und rechtlich selbstständige Einrichtungen, die

  • sich im Bereich der Lebensrettung engagieren,
  • sich der Prävention von Straftaten sowie der Sicherheit im öffentlichen Verkehr widmen,
  • Menschen unterstützen, die aufgrund ihres selbstlosen Handelns, aufgrund von Straftaten oder aus anderen Gründen unverschuldet gesundheitlich oder finanziell in Not geraten sind,
  • soziale Aufgaben im Bereich der Feuerwehren wahrnehmen,
  • sich der Förderung des Brandschutzes und der Brandschutzerziehung, der Verkehrssicherheit, der Alkoholprävention unter Jugendlichen sowie der Jugendbildung widmen.

Die Versicherungskammer Stiftung möchte die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für die Zukunft unserer Gesellschaft hervorheben. Daher hat sie sich zum Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht, Menschen zum ehrenamtlichen Engagement zu befähigen, sie darin zu unterstützen und ihre gesellschaftliche Anerkennung zu fördern.
Die Stiftung sieht sich als Impulsgeber für soziale Innovationen und fördert insbesondere neue Ideen und Ansätze, mit denen Ehrenamtliche gesellschaftliche Herausforderungen angehen. Sie unterstützt Projektträger bei der Verbesserung der Voraussetzungen für ihre Arbeit und widmet besondere Aufmerksamkeit dem ehrenamtlichen Nachwuchs sowie der Zusammenarbeit von Projekten über disziplinäre und strukturelle Grenzen hinweg.


Wir fördern deshalb bevorzugt

  • steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie rechtlich selbständige Einrichtungen, die sich im Bereich des Ehrenamtes engagieren,
  • Maßnahmen, die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes unterstützen und dieses dauerhaft sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes fördern,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
  • die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • Projekte, die Modellcharakter haben,
  • und auch andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder geeignete öffentliche Behörden, wenn diese mit den zur Verfügung gestellten Mitteln den Stiftungszweck nach Absatz 1 der Satzung unterstützen.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Projekte müssen im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern, Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, in Bayern oder in der Pfalz, durchgeführt werden.
  • Dauerförderungen können nur ausnahmsweise und in begrenztem Ausmaß gewährt werden.
  • Projekte müssen finanziell und konzeptionell stringent geplant sein.
  • Eine Auszahlung des Förderbetrags erfolgt erst, wenn eine Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides vorgelegt wurde.
  • Eine erneute Einreichung bereits abgelehnter Anträge ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Die Versicherungskammer Stiftung behält sich vor, die vorstehenden Förderrichtlinien jederzeit zu ändern.


Bitte beachten Sie den ersten Schritt zur Projektförderung: Die Erstanfrage